Gibt es eine Kennzeichnungspflicht von Textilien?

Ja, nach dem Textilkennzeichnungsgesetz müssen aber nur die textilen Rohstoffe mit ihrem prozentualen Anteil angegeben werden. Insgesamt sind das über 44 Fasertypen. Es sind die vorgeschriebenen Bezeichnungen zu verwenden, also etwa Baumwolle und nicht Cotton oder Elasthan und nicht Spandex. Oft werden die international gebräuchlichen Abkürzungen verwendet, z.B. PA für Polyamid (Nylon), PES für Polyester, PAN für Polyacryl, CV für Viskose, CO für Baumwolle, LI für Leinen, WO für Wolle und SE für Seide.

Weitere Angaben, etwa zu Ausrüstungschemikalien wie Kunstharzen, Farbstoffen oder Bioziden, müssen nicht erfolgen, d.h. alle anderen Kennzeichnungen sind freiwillig und sie beruhen meist auf Vereinbarungen der Hersteller. Dazu gehören vor allem der so genannte "Waschzettel", der die Symbole für Wasch- und Pflegehinweise [siehe "Links zum Thema] trägt als auch die Größenkennzeichnung.

Für die Größenkennzeichnung ist leider weder in Deutschland noch im Bereich der EU keine einheitliche, verständliche und brauchbare Skala in Gebrauch.