Gesund durch spezielle Lebensmittel?

Viele Hersteller sind nicht gerade zurückhaltend. Sie versprechen den Kunden mehr oder weniger unverblümt mehr Gesundheit beim Kauf ihres Produktes. Das war früher schon die angeblich so gesunde, weil cholesterinfreie Margarine und ist heute zum Beispiel der Lachs mit den Omega-drei-Fettsäuren. Kann man das glauben? Die Antwort ist: "eher nein". Zumindest nicht in einer ganz einfachen Form. Und genau genommen sind solche Versprechungen grundsätzlich unzulässig. Schon das frühere "Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz" hatte ein klares Verbot "gesundheitsbezogener Werbung" formuliert. Auch das Nachfolgegesetz, das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, verbietet die "krankheitsbezogene Werbung" inklusive Versprechungen zur Krankheitsverhütung.

Zunächst scheint es also klar: Lebensmittel sind keine Arzneimittel. Sie sollen ernähren und keine Krankheiten verhüten oder behandeln. Natürlich ist das Leben aber auch hier nicht nur schwarz-weiß! Dass jodiertes Kochsalz zu weniger Karies führt, ist erwiesen, und es ist deshalb auch weit verbreitet. Trotzdem wäre bzw. ist der Hinweis darauf verboten, s.o. Wie jeder weiß, überschreiten viele Hersteller die oft verschwommene Grenze. Übrigens genauso wie mancher Arzt, wenn er – und dies oft zu Recht – Empfehlungen zur Ernährung abgibt.

Die Gefahr dabei: wer sich aus Kariesfurcht mit Kochsalz zuschüttet, würde seiner Gesundheit sicher nicht gerade nützen. Was beim Kochsalz völlig einleuchtet, ist bei anderen Dingen weniger leicht abzuschätzen. Wie sieht es mit dem Lachs aus, ACE-Fruchtsäften oder probiotischen Joghurts? Das größte Problem stellen hierbei die sogenannten "Funktionellen Lebensmittel" dar (Functional Food, Nutraceuticals), die den Kunden in einer gesundheitsbezogenen Wellness- und Fitnessatmosphäre in eindeutiger Zielrichtung umwerben. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Unklarheiten und Unsicherheiten zu beseitigen. Dass die funktionellen Lebensmittel, genauso wie die allgegenwärtigen Vitamin- und Mineralstoffzusätze einen messbaren gesundheitlichen Nutzen haben, ist jedenfalls wissenschaftlich nicht eindeutig nachgewiesen. Dazu bräuchte es groß angelegte wissenschaftliche Studien, und die führt kein Lebensmittelhersteller durch. Das gilt auch für die meist in Pulver- oder Tablettenform angebotenen Nahrungsergänzungsmittel.

Fazit: Es gibt keinen Grund, sich von Werbeaussagen beeinflussen zu lassen und eine Vorliebe für bestimmte Lebensmittel zu entwickeln oder viel Geld für funktionelle Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel auszugeben. Es war nie einfacher als heutzutage, sich vielseitig, gesund und schmackhaft mit all dem zu versorgen, was ein Mensch für ein gesundes Leben braucht.

Eine Besonderheit sind diätetische Lebensmittel, die aus eindeutigen gesundheitlichen Gründen für besondere Personenkreise erforderlich und nützlich sind, z.B. Säuglinge und Kleinkinder. Sie unterscheiden sich klar von den "allgemeinen" Lebensmitteln, und für sie gelten eigene Vorschriften.

 

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