Regularien zu Körperpflegemitteln

Kosmetische Mittel unterliegen EU-weit seit 1976 einer einheitlichen Gesetzgebung, der Kosmetik-Richtlinie.

Dort sind neben der Definition noch die Sicherheitsanforderungen und Kennzeichnungsanforderungen geregelt. In den Anhängen gibt es Stofflisten mit verbotenen und eingeschränkt zugelassenen Stoffen sowie Positivlisten für Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe.

In Deutschland unterliegen kosmetische Mittel der Kosmetik-Verordnung und dem übergeordneten Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Dort sind darüber hinaus noch Vorschriften zum Schutze des Verbrauchers vor Täuschung geregelt.

Seit Ende 1997 werden kosmetische Produkte in allen Ländern der Europäischen Union sowie auch in vielen anderen Ländern weltweit einheitlich gekennzeichnet. Grundlage bildet das so genannte "INCI-System" (International Nomenclature Cosmetic Ingredient), eine gemeinsam von der amerikanischen und europäischen Kosmetikindustrie erarbeitete und von den Gesetzgebern anerkannte Nomenklatur. Es informiert im Detail über die Bestandteile der Kosmetika und schafft damit ein hohes Maß an Klarheit und Transparenz. Innerhalb der Europäischen Union kann der gleiche Inhaltsstoff überall in Europa sicher erkannt werden. Die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel in der INCI-Datenbank auf  www.haut.de umfasst nahezu 8000 verschiedene Stoffe!